Kraftloserklärungsverfahren
Binder+Co AG
Gleisdorf, FN 187837 g
namensaktie@binder-co.at
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. April 2016 wurde beschlossen, die Satzung der Binder+Co AG in den §§ 4, 21 und 24 dergestalt zu ändern, dass an die Stelle von Inhaberaktien Namensaktien treten. Diese Satzungsänderung wurde am 30. Juli 2016 im Firmenbuch der Binder+Co AG eingetragen, wodurch die Inhaberaktien der Aktionäre der Binder+Co AG, die durch eine veränderbare Sammelurkunde mit den Nummern 1 bis 3.750.000 ISIN AT000BINDER3 verbrieft sind, inhaltlich unrichtig wurden. Deshalb hat die Binder+Co AG ihre Aktionäre am 1. August 2016 über die UniCredit Bank Austria AG aufgefordert, ihre depotverwahrten Inhaberaktien bis zum 30. September 2016 gegen effektive Namensaktien umzutauschen.
Wir teilen mit, dass nach unserer dreimaligen Aufforderung an die Aktionäre, ihre Inhaberaktien zum Zweck des Umtauschs in Namensaktien bei uns einzuliefern, 3.612 Inhaberaktien (noch) nicht eingetauscht worden sind. Aufgrund des im Zusammenhang mit der Umstellung auf Namensaktien eingeleiteten Kraftloserklärungsverfahrens sind diese 3.612 Inhaberaktien am 3. Februar 2017 für kraftlos erklärt worden.
Die Kraftloserklärung bewirkt, dass diese Inhaberaktien ihre Gültigkeit verloren haben. Die Inhaber dieser ungültigen Inhaberaktien sind jedoch weiterhin Aktionäre der Binder+Co AG.
Ein Umtausch der ungültigen Inhaberaktien in Namensaktien ist daher nach wie vor möglich, setzt jedoch voraus, dass uns die Aktionärseigenschaft rücksichtlich der 3.612 Stück Inhaberaktien zum 31. Jänner 2017 durch geeignete Dokumente so nachgewiesen wird, dass eine Eintragung in das Aktienbuch der Binder+Co AG erfolgen kann. Derartige Dokumente wären z. B. ein Depotauszug zum 31. Jänner 2017 oder auch die Ausbuchungsbestätigung der depotführenden Bank.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft unter
+43/3112/800-220 oder namensaktie@binder-co.at
Gleisdorf, im Februar 2017
Der Vorstand