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Emittenten-Compliance-Verordnung
Die Gesellschaft hat zur Verhinderung von Insider-Geschäften Richtlinien für die
interne Informationsweitergabe erlassen und Vorkehrungen getroffen, dass die
Emittenten-Compliance-Verordnung umgesetzt wird.
In den Compliance-Richtlinien der Binder+Co werden zwei übergeordnete Vertraulichkeitsbereiche definiert:
1. Interner Bereich – umfasst alle Abteilungen und Bereiche des Unternehmens
am Standort Gleisdorf
2. Externer Bereich – umfasst den gesamten Aufsichtsrat der Binder+Co AG.
Wesentliche externe Partner, die zur Umsetzung der übertragenen Aufgaben
Informationen erhalten, die noch nicht öffentlich zugänglich sind, werden mit
einer Vertraulichkeitsvereinbarung belegt.
Directors’ Dealings
Von der Umlistung in den Geregelten Freiverkehr am 16. Juli 2007 bis zum
31. Dezember 2007 gab es keine unter §48 Abs. 4 BörseG fallende Transaktionen. |