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Corporate Governance
Corporate Governance

Corporate Governance
 
Die Binder+Co AG ist eine an der Wiener Börse im mid market Segment notierende Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Damit unterliegen die Gesellschaft
und ihre Organe den gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Aktienrechts.
 
Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bekennt sich die Binder+Co AG seit ihrer
Zulassung in den Geregelten Freiverkehr im Juli 2007 zu den Empfehlungen des  österreichischen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung.
Es werden alle Legal Requirements (L), die meisten Comply-or-Explain Regeln (C)
sowie weitgehend alle Recommendations (R) eingehalten. In der Folge werden jene
Regeln aufgelistet, die nicht oder mit geringen Abweichungen eingehalten werden,
da für die derzeitige Größe des Unternehmens eine striktere Befolgung (noch) nicht
sinnvoll ist.
 
Gemäß Artikel 16 (C) soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen, wobei der Vorstand einen Vorsitzenden haben soll. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, auf die Festlegung eines Vorstandsvorsitzenden wurde bisher verzichtet. Es besteht eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands regelt.
 
Gemäß Artikel 18 (C) soll ein Unternehmen die interne Revision als eigene Stabstelle einrichten oder an eine geeignete Institution auslagern. Die Gesellschaft verfügt über keine eigene Stabstelle für die Revision. Durch die Prüfung des Halbjahreszwischenberichts (Limited Review) durch eine Wirtschaftsprüfungskanzlei versucht das Unternehmen,
diese Forderung wirtschaftlich sinnvoll zu erfüllen.
 
Gemäß Artikel 30 (C) sind Informationen über fixe und erfolgsabhängige Gesamtbezüge des Vorstands, insbesondere die angewandten Grundsätze und Kriterien einer Erfolgsbeteiligung, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen.
Die Erfolgsbeteiligung des Vorstandes ist EGT-basierend und enthält eine Komponente, die sich aus der Höhe des Eigenkapitals ergibt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der Binder+Co AG betrugen 2007 in Summe TEUR 358 (2006: TEUR 377).
Der Fixbezug lag in Summe bei TEUR 293, der variable Anteil betrug TEUR 65.
 
Gemäß Artikel 38 (C)  ist in der Satzung eine Altersgrenze für den Vorstand festzulegen.
In der aktuellen Fassung der Satzung des Unternehmens ist keine Altersgrenze festgelegt.
 
Gemäß Artikel 39 (C) soll ein Unternehmen Ausschüsse einrichten, um die Arbeit
des Aufsichtsrats effizienter zu gestalten. Das Unternehmen hat außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Bilanzausschuss, der aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht,
und einem Personalausschuss, der aus dem Präsidium des Aufsichtsrats besteht,
keine weiteren Ausschüsse eingerichtet.
 
Hinsichtlich der Artikel 41 und 43 (C) nimmt die Gesellschaft die Ausnahmebestimmung
in Anspruch, dass bei einem Aufsichtsrat mit nicht mehr als sechs Mitgliedern (einschließlich Arbeitnehmervertreter) der Nominierungsausschuss aus dem gesamten Aufsichtsrat gebildet werden kann.
 
Gemäß Artikel 49 (C) sind Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats zu veröffentlichen.
So erfolgte die rechtliche Beratung des Unternehmens teilweise über eine Rechtsanwalts-gemeinschaft, der auch das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Kurt Berger angehört. Im Jahr
2007 wurde von der Gesellschaft erstmals ein Auftragsvolumen von EUR 35.000 (genehmigungspflichtige Grenze für Beratungskosten) überschritten.
 
Gemäß Artikel 51 (C) ist das Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Für das Jahr 2007 haben alle Aufsichtsratsmitglieder
auf eine Vergütung ihrer Tätigkeit verzichtet.
 
Gemäß Artikel 53 (C)  ist im Geschäftsbericht darzustellen, welche Mitglieder unter Zugrundelegung von vom Aufsichtsrat erstellten Kriterien unabhängig sind. Alle als Kapitalvertreter bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats können demnach als unabhängig angesehen werden. 


Binder+Co AG, Grazer Straße 19-25, A-8200 Gleisdorf, Tel.: +43 (0) 3112/800-0, Fax: DW 300, E-mail: office@binder-co.at

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