Beschlüsse der 12. ordentlichen Hauptversammlung der Binder+Co AG:
Zum 2. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010“
Die Gesellschaft hielt am Tag der Hauptversammlung 109.113 eigene Aktien, auf die keine Dividende ausgezahlt wird.
Zum 3. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010“
Zum 4. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010“
Zum 5. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010“
Zum 6. Tagesordnungspunkt: „Wahlen in den Aufsichtsrat“
Zum 7. Tagesordnungspunkt: „Wahl des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011“
Zum 8. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 4 Abs 4 (genehmigtes Kapital)“
Zum 10. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien vom 25.03.2009 und gleichzeitige Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis 30.09.2013, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten Gegenwert der zu erwerbenden Aktien“
Der Bilanzgewinn 2010 von insgesamt EUR 3.644.567,93 wird wie folgt verteilt:
| a. |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,-- (ein Euro) je Aktie, das sind in Summe EUR 3.640.887,--; und | |
| b. |
Vortrag des verbleibenden Restbetrages von EUR 3.680,93 auf neue Rechnung. |
Die Gesellschaft hielt am Tag der Hauptversammlung 109.113 eigene Aktien, auf die keine Dividende ausgezahlt wird.
Sämtlichen Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2010 die Entlastung erteilt.
Zum 4. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010“
Sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2010 die Entlastung erteilt.
Zum 5. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010“
Für das Geschäftsjahr 2010 wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates eine Vergütung in der Höhe von EUR 9.000,--, seinem Stellvertreter eine Vergütung von EUR 7.500,-- und den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung in der Höhe von je EUR 6.000,-- zugesprochen.
Zum 6. Tagesordnungspunkt: „Wahlen in den Aufsichtsrat“
Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates wird von 4 auf 6 erhöht. DDr. Erhard Schaschl und Mag. Alexander Liaunig werden zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt, und zwar für die Dauer bis zu jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Zum 7. Tagesordnungspunkt: „Wahl des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011“
Als Abschlussprüfer und als Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 wird die Grant Thornton Unitreu Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH mit Sitz in Wien bestellt.
Zum 8. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 4 Abs 4 (genehmigtes Kapital)“
§ 4 Abs 4 der Satzung wird geändert, sodass dieser wie folgt lautet:
§ 4
Grundkapital und Aktien
Grundkapital und Aktien
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(4) |
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Der Vorstand ist auf die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft auf die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung, allenfalls auch in mehreren Tranchen, um bis zu Nominale EUR 1,875.000,-- (Euro eine Million achthundertfünfundsiebzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1,875.000 (eine Million achthundertfünfundsiebzigtausend) Stück nennbetragslose Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen nicht unter dem auf die einzelnen Stückaktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. |
Zum 10. Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien vom 25.03.2009 und gleichzeitige Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis 30.09.2013, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten Gegenwert der zu erwerbenden Aktien“
Der Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien vom 25.03.2009 wird aufgehoben. Der Vorstand wird zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis 30.09.2013, ermächtigt. Als niedrigster Gegenwert der zu erwerbenden Aktien wurden EUR 1,-- und als höchster Gegenwert EUR 100,-- festgelegt.
