Bericht des Vorstands



Bericht des Vorstands der Binder+Co AG zum Bezugsrechtausschluss im Zusammenhang mit einem zu beschließenden genehmigten Kapital (§ 4 Abs. 4 der Satzung)


Die Binder+Co AG ist weiterhin auf Expansionskurs.

Für mögliche weitere Akquisitionen möchte der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, ein Unternehmen dadurch zu übernehmen, dass er den Eigentümern des zu erwerbenden Unternehmens bzw. der zu erwerbenden Gesellschaft anbietet, das Unternehmen oder die Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer – durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals durchzuführenden – Kapitalerhöhung in die Binder+Co AG einzubringen und im Gegenzug diese Kapitalerhöhung der Binder+Co AG allein zu zeichnen.

Dies wäre nur möglich, wenn der Vorstand zuvor mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ermächtigung des genehmigten Kapitals in Anspruch nimmt. Dies müsste unter Ausschluss des Bezugsrechts geschehen, damit die durch die Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien den Inhabern des eingebrachten Unternehmens bzw. den Gesellschaftern der Gesellschaft, die das Unternehmen führt, als Gegenleistung angeboten werden können.

Dies ergäbe für die Gesellschaft den großen Vorteil, den Expansionskurs fortsetzen zu können, ohne dafür Zahlungen leisten bzw. Finanzierungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Es gibt derzeit kein konkretes Projekt in diesem Zusammenhang. Sobald aber ein konkretes Projekt ansteht und der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat plant, das genehmigte Kapital inklusive des Bezugsrechtsausschlusses zu nutzen, wird er einen weiteren Bericht gemäß § 171 Abs. 1 AktG über die geplante Nutzung des genehmigten Kapitals samt Bezugsrechtsausschluss veröffentlichen. Insbesondere wird der Vorstand in diesem Bericht auch den geplanten Ausgabekurs der neuen Aktien bekanntgeben und diesen begründen.



Der Vorstand der Binder+Co AG

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